Bei Fernbleiben während des Kurses werden keine Kursgebühren zurückerstattet oder gut geschrieben.
Es besteht kein Anspruch auf Teilnahme an einem anderen Kurs.
Bei Fernbleiben aus unvorhersehbaren schwerwiegenden Gründen (z.B. durch ärztliches Attest bestätigte
unvorhergesehen eingetretene ernste Erkrankung) wird eine anteilige Kursgebühr (50 %) zurückerstattet.
Teilnahmebedingungen:
1. Anmeldung
Mit Ihrer Anmeldung melden Sie sich verbindlich zum Kurs an. Die Teilnehmerzal ist beschränkt.
Die Kursgebühr ist spätestens 2 Wochen vor Kursbeginn zu überweisen oder bar zu bezahlen.
2. Aufschiebende Bedingung
Der Vertrag kommt unter der aufschiebenden Bedingung zustande, dass die Kursgebühr 2 Wochen vor Kursbeginn
beglichen wurde. Wird die Kursgebühr nicht rechtzeitig bezahlt besteht kein Recht auf Kursteilnahme.
3. Spätentschlossene
Bei Anmeldung ab zwei Wochen vor Kursbeginn ist die Kursgebühr sofort zu begleichen oder am ersten Kurstag
bar oder mit EC.
Wird die Kursgebühr nicht rechtzeitig bezahlt besteht kein Recht auf weitere Kursteilnahme.
4. Absage des Kurses
Wir behalten uns vor, die Kurse wegen zu geringer Anmeldezahlen oder anderer wichtiger Gründe abzusagen.
Selbstverständlich erhalten Sie bereits gezahlte Kursgebühren erstattet.
5. Ersatzteilnehmer
Sollte Ihnen die Teilnahme an einem bereits angemeldeten Kurs nicht möglich sein , können Sie gerne einen
Ersatzteilnehmer (passend zu Ihrem ausgewählten Kurs/Trainingslevel und geeigneten Gesundheitszustand)
benennen. Bitte informieren Sie uns hierzu vorab.
6. Stornokosten
Sollten Sie einen bereits angemeldeten Kurs absagen oder ohne Absage nicht zum Kurs erscheinen,
berechnen wir folgende Stornokosten:
14 bis 7 Tage vor Kursbeginn: 50 % der Kursgebühr
Ab 6 Tagen vor Kursbeginn: 100 % der Kursgebühr
Bei einer Absage aus unvorhersehbaren schwerwiegenden Gründen(z.B. durch ärztliches Attest bestätigte
unvorhergesehen eingetretene ernste Erkrankung) werden keine Stornokosten berechnet .
7. Haftungsausschluss
(1) Ansprüche des Kursteilnehmers auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind
Schadenersatzansprüche des Kursteilnehmers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder
aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonsige Schäden,
die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gestzlichen Vertreter
oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Wesentliche Vertragpflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertags notwendig sind.
(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen,
vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um
Schadenersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers, oder der Gesundheit.
(3) Die Einschränkung der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungshilfen
des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.